Die Familienversammlung (Zusammenschluss mehrere Orte) ist irgendwann gegründet und alle Veranstaltungen im Ort werden von dem Örtlichen Komitee geplant und gemeinsam mit dem Seelsorger durchgeführt.
Das Komitee der Familienversammlung wird in der Jahreshauptversammlung demokratisch von den Teilnehmenden Familien unter der Leitung der Seelsorger gewählt und bleibt zwei Jahre im Amt. Die Wahl des Komitees, wie aller anderen Gremien in der Indischen Gemeinde auch immer im gleichen Jahr vor der Koordinationskomitee Wahl stattfinden. Die Veranstaltungstermine werden auf der jährlichen Komiteetagung mit allen anderen Gremien
abgestimmt.
In Orten, wo noch keine Familienversammlungen gegründet ist, weil die Zahl der Familien zu gering sind oder die Familien sich noch nicht für die Gründung einer FV entschieden haben, aber trotzdem gemeinsam mit dem Seelsorger Gebete oder einzelne Programme stattfinden, werden Vertreter von dem Seelsorger für zwei Jahre nominiert. Diese Vertreter werden auch zu den Komiteetagung der Gemeinde eingeladen und haben genau die gleiche Rechte, wie die anderen Komiteemitglieder. In einigen Gebetskreisen, wie Köln-Rohndorf, Köln-Porz und in Essen finden zu regelmäßigen Terminen Gottesdienste statt und zu diesen Gottesdienste sind – im Gegensatz zu sonstigen Veranstaltungen – für alle Gemeinde Mitglieder der Indischen Gemeinde gedacht.
Früher waren die Familienversammlungen und Gebetskreise unter Ortsnamen bekannt. In der Komiteetagung im Jahr 2017 würden entschieden die Familienversammlungen und Gebetskreise einen hl. Name zu geben und seit dem Jahr 2018 wurden diese mit Namen von Heiligen ergänzt.
Nachfolgend beschreiben die Vertreter der Familienversammlungen und Gebetskreise über deren Besonderheiten.